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Natur vor der Haustür

Bebauungsplan: „Oberbiberg; südlich Jettenhauser Straße /westlich Gerblinghauser Weg“ und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Oberhaching „Sondergebiet Rundholzverarbeitung“ (Änderung)

Unsere Stellungnahme vom 20.11.2011

Zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden keine weiteren Einwendungen und Anregungen vorgebracht.

Wir haben die Erweiterung der Ausgleichsfläche erfreut zur Kenntnis genommen. Insbesondere dass jetzt eine Fichtenbestockung in die Fläche mit einbezogen und ökologisch aufgewertet wird. Allerdings sehen wir in der Art des Ausgleichs immer noch keine wirklich zufriedenstellende Lösung. Hierzu zitieren wir unsere Stellungnahme aus dem letzten Verfahren, die weiterhin zutreffend ist:

„In der Umwandlung einer bestehenden kleinflächigen Waldwiese in eine Äsungsfläche,  bei der dann zur Hälfte Kulturpflanzen eingesät werden, können wir keine ökologische Aufwertung erkennen. Hier werden unseres  Erachtens nach besonders die Rehe gefördert, nicht aber die biologische Vielfalt im Wald. Außerdem ist  anzunehmen, dass sich nach einigen Jahren wieder die derzeitige Vegetation einstellen wird, da diese sicher standortgerecht ist. Der südwestlich angrenzende aufwachsende junge Fichtenbestand wird sich durch Schattenwurf längerfristig ebenfalls nachteilig auf eine angestrebte artenreiche Vegetation auswirken. Die vier zu pflanzenden Bäume allein dienen zwar auch anderen Tieren als Nahrungsquelle, darin können wir aber keinen nennenswerten Ausgleich erkennen.

Die Ausgleichsmaßnahmen im gestrichelten Bereich durch Pflanzung von nur drei Arten von Gehölzen halten wir ebenfalls für unzureichend. Der derzeitig erkennbare  Verbiss an jungen Bäumen und Kräutern auf der Lichtung lässt  befürchten, dass die neu gepflanzten Gehölze verbissen werden, zumal keine Schutzmaßnahmen gefordert werden. Da auch kein Monitoring der Ausgleichsmaßnahme vorgesehen ist, fordern wir eine Überarbeitung des Ausgleichs-konzepts.“

Für die westlich angrenzende Fichtenbestockung gilt hinsichtlich ihrer zukünftig vorgesehenen Ausgestaltung das gleiche.