03/2015 Für Babynahrung geeignet?
Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer 1. In Deutschland ist Leitungswasser hochwertiges Trinkwasser und das am besten kontrollierte Lebensmittel. Die Anforderungen an unser Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung geregelt (letzte Neufassung 2.8.2013). Sie legt u.a. Grenzwerte für eine Reihe von Stoffen fest, die im Wasser vorkommen können. Der Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser beträgt laut Trinkwasserverordnung 50 mg/l. Die natürlichen Grundwerte von Nitrat im Trinkwasser liegen bei nur wenigen Milligramm pro Liter (<10 mg/l).
Nitrat ist seit Jahrzehnten die am weitesten und in höchster Konzentration verbreitete Umweltverunreinigung. In der Überdüngung und Intensivierung der Viehhaltung liegen die Hauptursachen für die heutige Nitratbelastung des Grundwassers (Umweltbundesamt).
Auch im Oberhachinger Trinkwasser ist der Nitratgehalt in den letzten Jahren gestiegen: von 18,7 mg/l (2004), 20,3 mg/l (Brunnen gesamt, 27.7.2010) auf 21,8 mg/l (1.7.2014, gleiche Jahreszeit). Dabei können die Werte für die einzelnen Brunnen differieren: Brunnen I 19,6 mg/l, Brunnen II 19,5 mg/l, Grundwassermessstelle Oberbiberg 12,2 mg/l (Stand 30.1.2015), Hochbehälter 21,6 mg/l (Stand 4.12.2014). Die aktuellen Daten sind dem Wasserprüfbericht unter „Wasser und Abwasser: Trinkwasserwerte“ auf der Homepage der Gemeinde zu entnehmen.
München wirbt für sein M-Wasser als eines der besten Trinkwasser Europas: Nitratwerte 3,6 - 10 mg/l. Dieses Ergebnis wird u.a. durch Gewässer schonende Bewirtschaftung und die Förderung des ökologischen Landbaus im Bereich der Trinkwasser-Zubringerleitung im Mangfalltal erzielt. M-Wasser ist „ausgezeichnet zur Zubereitung von Babynahrung“.
Was bedeutet „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“?
Im Fall von Nitrat „verordnet der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft … mit Zustimmung des Bundesrates“ in der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung, dass der Nitratgehalt in diesem Fall 10 mg/l nicht überschreiten darf!
Sie meinen: zwei verschiedene Baustellen? Nein – hier liegt dieselbe Basis zugrunde!
Auszug aus der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung:
„Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, gelten für Quellwasser und für sonstiges Trinkwasser ... im Übrigen die Vorschriften der Trinkwasserverordnung.
Was also hat die Politik dazu bewogen, den Höchstwert von Nitrat für natürliche Mineralwässer, Quellwasser und Tafelwasser für Säuglinge hier auf 10 mg/l zu begrenzen?
Nitrat wird im Magen zu Nitrit, das die roten Blutkörperchen zerstört, die dann keinen Sauerstoff durch den Körper transportieren können. Dadurch kann bei Säuglingen eine lebensbedrohliche Veränderung des Blutes hervorgerufen werden, zu erkennen an der bläulichen Verfärbung der Haut (Blausucht, laut Umweltbundesamt nicht mehr vorkommend). Außerdem reagiert das Nitrit im Magen mit lebenswichtigen Nahrungsbestandteilen zu Nitrosaminen, die als krebserregend gelten (Umweltbundesamt).
Fachleute sind der Meinung, dass der Nitrat-Grenzwert niedriger angesetzt werden sollte. Die Schweizer Trinkwasserverordnung z.B. enthält einen Grenzwert von 25 mg/l.
Bei der Empfehlung, 1,5 - 2 Liter Wasser pro Tag zu trinken, summiert sich der Nitratgehalt durch das Lebensmittel Nummer 1 in unserem Körper ganz schön.
Ist Ihnen weniger Nitrat im Trinkwasser wichtig, können Sie sich z.B. unter www.campact.de/duengeverordnung/appell für eine strengere Düngeverordnung einsetzen.
Karin Simon