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Natur vor der Haustür

08/2011 "Schmetterlingskinder" unterwegs

Als aufmerksamer Fußgänger oder Radfahrer kann man vor allem in den Monaten Juli bis Ende September „Schmetterlingskinder“, gemeint sind natürlich die Raupen, beobachten, wie sie Straßen und Wege überqueren wollen.

Was bewegt Raupen zu dieser Wanderung?
Die Raupen suchen sich zur Verpuppung oder Überwinterung eine ihrer Art entsprechende Stelle, die oft weit von der Futterpflanze entfernt ist und die Bedingungen für die Zeit der Puppenruhe oder Raupenruhe erfüllt. Es sind bei uns besonders Raupen von Arten, die nicht den sogenannten Schadinsekten angehören. Oft sind es auch Raupen, die durch ihre Größe auffallen.

Die sich daraus entwickelnden Falter bekommen wir selten zu sehen, da sie oft nachtaktiv sind. Besonders oft trifft man Raupen von Schwärmern, Spinnern und Bärenspinnern beim Überqueren von Wegen an. Die Raupen des zwar in Deutschland heimischen, aber bisher in unserer Gegend nicht vorkommenden Prozessionsspinners wandern auch, um neue Futterquellen zu erreichen. Das Foto zeigt die fingerdicke Raupe eines Pappelschwärmers beim Überqueren des Geh- und Radweges der Linienstraße.

Unser Tipp:
Wir sollten sie also nicht einfach zertreten, oder bewusst mit dem Fahrrad überfahren. Wer etwas mehr für die Wanderer übrig hat, kann sie auch aus dem Gefahrenbereich schaffen. Aber bitte nicht mit dem Fuß oder einem Stock vom Gehweg befördern. Schon kleinste Verletzungen können dazu führen, dass sich die Raupen zwar verpuppen, aber in der Puppe absterben oder als verkrüppelter Falter schlüpfen. Am besten schiebt man sie vorsichtig auf ein Blatt und trägt sie so aus dem Gefahrenbereich. Anfassen sollte man zumindest die haarigen Raupen nicht, da die Berührung bei manchen Arten zu nesselartigen Hautausschlägen führen kann.

Darf man solche Raupen mitnehmen, um sie in eigener Obhut als Schmetterling schlüpfen zu sehen? Gemäß Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG sind viele Schmetterlinge und damit ihre Eier, Raupen und Puppen geschützt. Näheres dazu unter § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten. Um im Sinne des Gesetzes zu handeln und um auch keinen Misserfolg bei der Entwicklung einer in Obhut genommenen Raupe zu erleiden, ist eine genaue Artenkenntnis notwendig. Ein besonderes Erlebnis ist es natürlich, wenn sich aus einer aufgelesenen Raupe ein schöner Schmetterling entwickelt hat und wieder in seinen Lebensraum entlassen wird.

Eike Hagenguth